Armee

Bildquelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, Comet Photo AG (Zürich), CC BY-SA 4.0

Armee

1945 verfügte die Schweizer Armee über keine Panzerwaffe und war ebenso wenig auf die nukleare Bedrohung eingestellt. Mit der Truppenordnung 61 wurde die Armee den Umständen des Kalten Krieges angepasst. Die neue Truppenordnung nahm unter anderem auch Bezug auf die nuklearen Aspekte der modernen Kriegsführung und unterschied sich dadurch massgeblich von der abgelösten Truppenordnung 51. Mit der TO 61 wurden drei mechanisierte Divisionen aufgestellt. Das Parlament bewilligte zudem die Beschaffung von 150 Kampfpanzern, 540 Schützenpanzer und 100 Überschallflugzeugen des Typen Mirage IIIS.1 Die Beschaffungen stellten eine Modernisierung der Armee und eine Anpassung an die damalige Bedrohungslage dar.

Die Mirage-Affäre von 1961 erschütterte das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und in das Eidgenössische Militärdepartement. Die Beschaffung der Mirage Jets verursachte Mehrkosten von über einer halben Milliarde Franken. Die daraufhin eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission kam zum Schluss, eine absichtliche Täuschung läge vor. Die Anzahl zu beschaffender Flugzeuge wurde von 100 auf 57 reduziert. Generalstabschef Jakob Annasohn trat daraufhin zurück, der Kommandant der Flugwaffe Etienne Primault wurde seines Amtes enthoben und Bundesrat Paul Chaudet, der Vorsteher des EMDs, verzichtete auf eine Verlängerung seiner Amtszeit.2

Bereits vor dem Mirage-Skandal waren innerhalb des schweizerischen Generalstabes zwei Strömungen spürbar. Die Anhänger einer mobilen Verteidigung, einer "mobile Defense" nach Vorbild der NATO, plädierten für eine stark ausgebaute Panzerwaffe, welche in Wechselwirkung mit einer starken Luftwaffe operieren sollte. Den "Mobilen" standen die "Statiker" gegenüber, den Befürwortern einer statischen Verteidigung, welche mehr auf der operativen Ausnutzung des schweizerischen Geländes beruhte. Diese Meinungsverschiedenheit bildete den sogenannten "Konzeptionsstreit". Die Doktrin der Armee wurde schliesslich in der Konzeption vom 6.6.1966 festgelegt. Die Konzeption der militärischen Landesverteidigung stellte einen Kompromiss zwischen den beiden Ausrichtungen dar und definierte für die Schweiz die Verteidigungsstrategie der "Abwehr". Die Abwehr enthielt sowohl das Halten von Stützpunkten und Sperren durch die Infanterie als auch Gegenschläge und im Ausnahmefall Gegenangriffe durch mechanisierte Truppen.3

Die TO 61 und die Konzeption der militärischen Landesverteidigung waren bis Ende 1994 gültig und bildeten, mit leichten Anpassungen, während der meisten Zeit des Kalten Krieges die Grundlage für die Schweizer Armee.

Psychologische Kriegsführung

Besonders während der fünfziger Jahren wurde einer möglichen psychologischen Kriegsführung durch den Feind eine hohe Gefahr zugemessen. Um einer dadurch bedingten Unterwanderung der Armee vorzubeugen, wurden entsprechende Massnahmen getroffen. Das von Albert Bachmann und Richard Merz verfasste "Soldatenbuch", welches von der Gruppe für Ausbildung im Auftrag des EMDs herausgegeben wurde, war eine solche Massnahme. Im Buch wird dem Soldaten erklärt, wie er sich in verschiedenen Situationen richtig zu verhalten hat, um zur Verteidigung der Schweiz beizutragen.4 Das Buch wurde bis 1974 an alle Wehrmänner ausgegeben.

  1. 1: Braun et al. (2006), S.15
  2. 2: Urio (2008)
  3. 3: Braun et al. (2006), S.15-17
  4. 4: Bachmann et al. (1958)

Der Konzeptionsstreit

Was waren die Vor- und Nachteile der statischen und mobilen Verteidigung?

Dr. phil. Jürg Stüssi-Lauterburg

Konsequenzen des Mirage-Skandals und Einfluss auf die Umsetzung der Truppenordnung 61

Dr. phil. Jürg Stüssi-Lauterburg

Waren die Differenzen des Konzeptionsstreits in der Armeeführung spürbar?

KKdt. a.D. Heinz Häsler

Schwierigkeiten in der Armee

Die Mobilität als Herausforderung für die Armee

KKdt. a.D. Josef Feldmann

Bürokratie als grösste Schwierigkeit der Armee

KKdt. a.D. Heinz Häsler