Die Rolle der Frauen in den Vorbereitungen des Kalten Krieges
Während des Kalten Krieges durchlebte auch die Gesellschaft richtungsweisende Entwicklungen. Eine der zentralen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts war die Emanzipation der Frauen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten erfolgte die Gleichstellung in der Schweiz mit Erhalt des Stimmrechts 1971 eher spät. Die Landesverteidigung war allerdings während des gesamten Zeitraumes des Kalten Krieges mehrheitlich eine Angelegenheit der Männer.
Der Militärdienst war, wie heute, nur für den männlichen Teil der Bevölkerung obligatorisch, Frauen durften ausserhalb des Frauenhilfsdienstes (später Militärischer Frauendienst) auch freiwillig keine Funktionen innerhalb der Armee übernehmen.
Der Frauenhilfsdienst bestand bereits seit 1939 und hatte während des Weltkrieges bereits zur Unterstützung der Armee beigetragen. Nach dem Krieg wurde der FHD umstrukturiert. Da sich die Frauen freiwillig zum Dienst melden mussten, war der Dienst stets um das Anwerben neuer FHDs bemüht. Die FHDs konnten innerhalb des Dienstes die begrenzten subsidiären Funktionen übernehmen. 1986 wurde der Frauenhilfsdienst in den Militärischen Frauendienst umgeformt. Der MFD war nicht mehr nur Hilfsdienst und führte dieselben militärischen Grade wie in der Armee ein.
Bei der Einführung des Zivilschutzes war eine Einbindung der weiblichen Bevölkerung in die Landesverteidigung ursprünglich beabsichtigt. Die verfassungsmässige Verankerung des Zivilschutzes konnte allerdings erst im zweiten Anlauf und unter Wegbleibens eines Zivilschutzobligatoriums für Frauen erzielt werden. Während des freiwilligen Dienstes im Zivilschutz war es den Frauen möglich, die gleichen Funktionen wie ihre männlichen, dienstpflichtigen Kameraden zu bekleiden. Um seine Bestände zu füllen, bemühte sich der Zivilschutz aktiv um weibliche Mitglieder.