Gesamtverteidigung
"Die Bedrohung in einem künftigen Krieg richtet sich nicht allein gegen die bewaffneten Streitkräfte, sondern ebenso gegen die Zivilbevölkerung. Sie ist ihrer Natur nach total und umfasst alle Bereiche des staatlichen und menschlichen Lebens. Dementsprechend kann die Landesverteidigung nicht mehr ausschliesslich Sache der Armee sein. Sie muss zu einer Gesamtverteidigung erweitert werden, welche auch die zivilen Bereiche des staatlichen Lebens einschliesst."1
Das atomare Wettrüsten der Supermächte im Kalten Krieg führte in der Schweiz zu einem Umdenken in Verteidigung und Bevölkerungsschutz. Aus der Bedrohung durch einen bevorstehenden "totalen Krieg" mit nuklearen Mitteln leitete sich in den 1960er-Jahren die Forderung nach einer "totalen Landesverteidigung" ab.2
Nachdem für die Armee mit der Truppenordnung 61 und der Konzeption der militärischen Landesverteidigung 1966 bereits eine Modernisierung und Anpassung an die sicherheitspolitische Situation des Kalten Krieges vorgenommen wurde, galt es nun das Zusammenwirken zwischen der Armee und den anderen Elementen der Landesverteidigung zu strukturieren und konzeptionell festzuhalten.
Als Elemente der totalen Landesverteidigung wurden 1964 die militärische Verteidigung, die Zivilverteidigung, die wirtschaftliche sowie die psychologische Verteidigung festgehalten, wobei der Begriff Zivilverteidigung alle Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung umfasste und ausdrücklich nicht mit dem Zivilschutz zu verwechseln ist, dieser war ein Teil der Zivilverteidigung. Eine Schwierigkeit, die sich dabei stellte, war der Umstand, dass die für diese vier essentiellen Aufgaben relevanten Ämter und Gremien auf alle Departemente der Bundesverwaltung verteilt waren.3
Vereinfacht kann gesagt werden, dass es das Ziel der totalen Landesverteidigung war, einen Apparat zu schaffen, in welchem sowohl die Institution Armee, die bereits im Zweiten Weltkrieg erprobten Organisationen der wirtschaftlichen und der geistigen Landesverteidigung als auch der 1963 gegründete Zivilschutz als sehr junge Organisation koordiniert werden konnten, um den Schutz der Landesbevölkerung zu erzielen.
1964 beauftrage der Bundesrat den ehemaligen Generalstabschef, Oberstkorpskommandant Jakob Annasohn, in einer Studie zu prüfen, in welcher Weise die Koordination in einer umfassenden Landesverteidigung umsetzbar sei. In der 1967 erschienenen Studie misst Annasohn neben dem äusseren Feind auch dem inneren Feind, also subversiven Aktivitäten, eine hohe Bedrohung zu. Es lassen sich innerhalb der Wahrnehmung dieser inneren Bedrohung und der damit verbundenen ideologischen Überlegungen durchaus Parallelen zu dem zwei Jahre später erschienenen Zivilverteidigungsbuch ziehen.4
1968 gab der Bundesrat in seiner Botschaft an die Bundesversammlung das Konzept für die Gesamtverteidigung vor und definierte mit der Zentralstelle für Gesamtverteidigung ein übergeordnetes Organ, welches die Koordination der einzelnen Elemente der Gesamtverteidigung übernehmen sollte.5
"Wir schlagen Ihnen deshalb einerseits die Schaffung einer Leistungsorganisation, bestehend aus dem Stab und der Zentralstelle für Gesamtverteidigung, und anderseits im Sinne einer Umgestaltung des bisherigen Landesverteidigungsrates die Schaffung des Rates für Gesamtverteidigung vor."6
1973 zementierte der Bundesrat die Gesamtverteidigung mit seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz, der Konzeption der Gesamtverteidigung.7 Die im Stab der Gesamtverteidigung vertretenen Elemente der Armee, des Zivilschutzes und der Kriegswirtschaft bildeten nach 1973 die drei Säulen der Gesamtverteidigung.