Zivilschutz
Bereits während des Zweiten Weltkrieges wurden Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen. Der passive Luftschutz, umgangssprachlich "blauer Luftschutz" genannt, war als Organisation während des Krieges für den Schutz und die Rettung der Bevölkerung bei Bombenangriffen zuständig. Nach dem Krieg wurde der Luftschutz aufgelöst.1
Aufgrund der neuen Bedrohungslage des Kalten Krieges und in Folge des ungarischen Volksaufstandes 1956 wurde in den fünfziger Jahren in der Schweiz die Schaffung eines zivilen Luftschutzes, welcher als Zivilschutz bezeichnet wurde, angestrebt. In der zweiten Volksabstimmung über den Verfassungsartikel zum Zivilschutz wurde dieser 1959 deutlich angenommen.2
1962 wurde das Zivilschutzgesetz durch das Parlament verabschiedet, 1963 folgte das Baumassnahmengesetz, welches den sogenannten baulichen Zivilschutz einführte.
Für die Organisation des Zivilschutzes wurde eine kommunale Herangehensweise gewählt, in welcher die Gemeinden ihre Zivilschutzorganisationen nach Vorgaben des Bundes führten. Das Kommando über die Zivilschutzorganisation oblag in jeder Organisation einem Ortschef. Der theoretische Sollbestand des Zivilschutzes betrug über 500'000 Personen.3 Sein Personal erhielt der Zivilschutz durch die Dienstpflicht der Männer im Alter von 20 bis 60 Jahren, welche aus dem Wehrdienst entlassen wurden oder nicht dienstpflichtig waren.4